Um Arzneitests an Demenzkranken gibt es Streit. Gesundheitsminister Gröhe sagt, seine Vorschläge seien eine Verschärfung von Regelungen auf EU-Ebene. Patientenschützer warnen aber. Die Einwilligung eines gesunden Menschen zu einer späteren Beteiligung an der Demenzforschung darf nach Ansicht von Patientenschützern nicht ohne qualifizierte Beratung erfolgen. Hier träfen Menschen Entscheidungen, "die vielleicht erst 20 Jahre später für sie von Bedeutung werden", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Mittwoch. Brysch forderte, dass eine qualifizierte Beratung vor einer entsprechenden Patientenverfügung gesetzlich vorgeschrieben werde.
Sie haben eine Seite aufgerufen, die Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen diese Informationen nur medizinischen Fachkreisen zugänglich gemacht werden.
Um das gesamte Angebot unserer Plattformen www.journalmed.de und www.journalonko.de nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten einloggen oder kostenlos registrieren.
"Patientenschützer: Einwilligung zu Demenzforschung nur nach Beratung"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!