Privat Krankenversicherte sollten bei einer Beitragserhöhung ihren Vertrag nicht unüberlegt kündigen. Besonders für Kunden, die schon lange bei einer Krankenkasse versichert sind, lohne sich der Wechsel zu einer vermeintlich günstigeren Kasse nicht immer, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Denn in der Regel können nur Neukunden ab 2009 ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen, häufig auch nur einen Teil davon. Bei einem Wechsel wird außerdem eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.
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"Privatversicherte haben Recht auf Tarifwechsel"
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