Begleiten Eltern ihr Kind in die Reha, muss die Rentenversicherung die Kosten für die Unterbringung übernehmen. Das gilt zumindest dann, wenn medizinische Gründe für die Begleitung sprechen. Das hat das Sozialgericht Gießen entschieden, wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
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"Reha für Mutter und Kind - Versicherung muss Unterbringung zahlen"
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