Der Bundestag hat nach einer Entscheidung des Berliner Sozialgerichts für eine Besucherbetreuerin knapp zwei Jahre lang keine Sozialabgaben gezahlt und damit gegen Gesetze verstoßen. Die Studentin sei nicht wie behauptet selbstständig tätig gewesen, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Arbeitsbedingungen hätten deutlich für eine versicherungspflichtige Angestelltentätigkeit gesprochen.
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"Sozialgericht: Bundestag verstieß gegen Gesetze"
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