Betreiber von Teststellen sollen für die Entnahme des Abstrichs ab 1. Juli nur noch 8 Euro abrechnen können. Bisher waren es 15 bei ärztlichen und 12 Euro bei anderen Anbietern. Weil die Tests günstiger geworden sind, sollen sie nur noch pauschal mit 4,50 statt mit bis zu 6 Euro abgerechnet werden können.
Verdacht auf Testbetrug
Der Verdacht auf Testbetrug in großem Stil war durch eine Veröffentlichung von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ Ende Mai aufgekommen. Die abgerechneten Tests mehrerer von den Reportern beobachteter Stellen überstiegen demnach die Besucher an einzelnen Tagen deutlich.
Konsequenzen für Abrechnungen und Beauftragungen
Die für die Abrechnung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Abrechnungen künftig gründlicher prüfen – mit Hilfe von Wirtschaftsprüfern auch im Detail und vor Ort. Generelle Beauftragungen von Teststellen, wie sie mit sogenannten Allgemeinverfügungen möglich waren, soll es nicht mehr geben. Gesundheitsämter sollen die Stellen nur noch einzeln beauftragen können. Zudem sollen sich alle Anbieter von Bürgertests an die Corona-Warn-App anschließen müssen. Auf Wunsch der Getesteten sollen sie ein Testzertifikat direkt über die App bekommen.
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Geplante Kosten für Testzentren
Die Kosten für alle Zentren insgesamt taxiert der Entwurf auf 1,4 Milliarden Euro 2021. Je eine Million Testungen entstehen dem Bund laut dem Entwurf darüber hinaus Kosten von bis zu 15 Millionen Euro bis Juni beziehungsweise 9 Millionen Euro ab Juli sowie Sachkosten von bis zu 6 Millionen Euro bis Juni und 4,5 Millionen Euro ab Juli 2021.