Die Antragsteller wehren sich gegen die Verordnung der Staatsregierung, die unter anderem das Verlassen der Wohnung nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Zunächst bekommt nun die Staatsregierung Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit einer Entscheidung des zuständigen Senats sei deshalb voraussichtlich nicht mehr in dieser Woche zu rechnen, sagte die Gerichtssprecherin.