In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, wie lange und wie sie am Ende ihres Lebens behandelt werden wollen - dabei müssen sie nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber möglichst konkret sein. Nur zu sagen, dass "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" gewünscht sind, reicht zum Beispiel nicht aus, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter hervorgeht. Bindend seien die Festlegungen nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar genug beschrieben würden (Az. XII ZB 61/16).
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"Unklare Patientenverfügung - BGH präzisiert Anforderungen "
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