Aktivistengruppen hatten zuletzt genug Unterschriften gesammelt, damit sich das Gericht mit dem Antrag auseinandersetzen musste. In einer rund dreistündigen Beratung kamen die Richter zum dem Schluss, dass eine Erlaubnis der Sterbehilfe nicht mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des menschlichen Lebens vereinbar sei. Die Befürworter zeigten sich enttäuscht und kündigten an, nun eine Gesetzesänderung durch das Parlament anzustreben.
In Italien ist aktive und passive Sterbehilfe verboten und kann mit Haft bestraft werden. Das Verfassungsgericht aber entschied 2019, dass es Ausnahmen geben kann, wenn gewisse Aspekte vorliegen: So muss klar sein, dass ein Patient nicht mehr geheilt werden kann, er von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig ist, er körperlich und seelisch unerträgliche Schmerzen erfährt, aber noch voll in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen und deren Konsequenz zu verstehen.
Neben der Frage der Sterbehilfe liegen dem Verfassungsgericht auch noch andere Anträge für Referenden vor, darunter eines zur Legalisierung von Cannabis und mehrere für Justizreformen. Über deren Zulassung soll am Mittwoch verhandelt und entschieden werden.
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Erschienen am 03.02.2022 • Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 in einem Urteil das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben unterstrichen.
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