Lässt sich die Krankenkasse zu lange Zeit für die Entscheidung, ob sie eine beantragte Behandlung übernimmt, muss sie für diese zahlen. Dies gilt, wenn die Kasse nicht begründet, warum sie nicht bei üblichen Fällen innerhalb von drei Wochen entscheiden kann. Auf eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (Az.: S 27 KR 371/15) macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
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"Verspätete Entscheidung - Krankenkasse muss zahlen "
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