Die rechtliche Neuregelung der Beschneidung von Jungen soll noch im Oktober im Kabinett beraten werden. Das machte das Justizministerium am Freitag auf einer Anhörung in Berlin deutlich. Die Vorlage werde "schnellstmöglich" ins Kabinett eingebracht. Das Ministerium hatte vor wenigen Tagen Eckpunkte einer Regelung vorgelegt, nach der die Beschneidung der Vorhaut unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu stellen ist. Entscheidend sollen die fachgerechte Ausführung und umfassende Aufklärung sein.
Bei der nicht-öffentlichen Anhörung gab es nach Angaben von Teilnehmern Zustimmung, aber auch Kritik an dem Vorschlag des Justizministeriums. Die Bundesländer begrüßten, dass die Beschneidung unabhängig von religiösen Begründungen geregelt werden soll und dem Staat damit nicht die Aufgabe zukommt, die Motive für die Maßnahme zu erforschen.
Vertreter der Kinderärzte äußerten sich kritisch, während die Bundesärztekammer die Regelung grundsätzlich begrüßte. Die Deutsche Kinderhilfe sprach von einer "Vorhaut-Amputation". Der Verein Mogis, der die Beschneidung ablehnt, kritisierte, das Betroffene bei der Anhörung nicht zu Wort kamen. Ein Kölner Urteil vom Mai hatte die Beschneidung als strafbar gewertet. Der Bundestag soll noch in diesem Jahr die Neuregelung beschließen.
"Vorlage zur Beschneidung im Oktober im Kabinett"
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