Wie bei jedem neuen Gesetz zeigen sich Tücken und Widersprüchlichkeiten oft erst nach einigen Wochen in der Praxis. Sollten Pflegebedürftige in Bezug auf das neue Pflegestärkungsgesetz Schwierigkeiten mit ihrer Pflegekasse bekommen, haben sie mehrere Beratungsmöglichkeiten. Sind die Versicherten Demenzkranke, wenden sie - oder ihre Angehörigen - sich am besten an die regionale Alzheimergesellschaft oder spezielle Beratungsstellen der Bundesländer. In Bayern sind das beispielsweise die Fachstellen für pflegende Angehörige, in Nordrhein-Westfalen die Demenzservicezentren.
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"Welche Beratungsmöglichkeiten Pflegebedürftige haben"
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