Das Bundesgesundheitsministerium hat der Darstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) widersprochen, die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte (eGK) verstoße gegen geltendes Recht. "Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos", sagte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag in Berlin der dpa.
Sie haben eine Seite aufgerufen, die Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen diese Informationen nur medizinischen Fachkreisen zugänglich gemacht werden.
Um das gesamte Angebot unserer Plattformen www.journalmed.de und www.journalonko.de nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten einloggen oder kostenlos registrieren.
"Wirbel um Gesundheitskarte - Ministerium: Entspricht geltendem Recht"
Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!