Gesetzliche Krankenkassen dürfen ab Januar Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. In diesem Fall haben Verbraucher aber ein Sonderkündigungsrecht, erklärt der GKV-Spitzenverband in Berlin. Dieses Recht gilt, wenn ein Zusatzbeitragssatz erstmalig festgelegt oder später erhöht wird. Für eine reguläre Kündigung muss man mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse versichert gewesen sein.
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"Zusatzbeitrag der Krankenkasse berechtigt zur Sonderkündigung "
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