Urteil: Vorerkrankung schließt Anerkennung von Berufskrankheit nicht aus
Manchmal kann Arbeit krank machen. Die Berufsgenossenschaft muss eine Berufskrankheit dabei unter Umständen sogar anerkennen, wenn der Betroffene eine Vorerkrankung hatte. Das hat das Landessozialgericht Hessen (Az: L 3 U 59/13) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)...
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