Fact: Seit der Forderung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen im Jahre 1979 und der Initiative des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie aus dem Jahre 1980 zur Wettbewerbsregel "Gebrauchsinformation für Fachkreise" ("Fachinformation") stehen seit rund 400 Monaten Arzneimittelinformationen für Fachkreise, sog. "Health Care Professionals" zur Verfügung. Der Service wird durch die Rote Liste Service GmbH angeboten.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie hatte den Wunsch der Ärzteschaft aufgenommen, systematisch aufgebaute Informationen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Industrie ist damit ihrer Selbstverpflichtung zur objektiven, neutralen Information nachgekommen. Der strukturierte Aufbau wurde dann 1986 in das Arzneimittelgesetz im §11a aufgenommen. Dabei sind etwa folgende Inhalte wiedererkennbar aufgelistet: Bezeichnung des Arzneimittels, Zusammensetzung, Stoff-/Indikationsgruppe, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, Warnhinweise, Dosierung, Notfallmaßnahmen, Pharmakologie, Toxikologie, Darreichungsform, Packungsgrößen. Der pharmazeutische Unternehmer muss also für in Deutschland zugelassene Arzneimittel den Fachkreisen auf Anforderung Fachinformationen bzw. für in Europa zugelassene Arzneimittel die entsprechende SmPCs (Summary of Product Characteristics=europaweit gültige Fachinformationen) zur Verfügung stellen.
Die Rote Liste Service GmbH bietet diese Informationen als Fachinfo-Service kostenlos über die Website www.fachinfo.de an. Die Arzneimittelinformationen sind tagesaktuell und liegen im PDF-Format vor. Aktuell sind ca. 8.300 Fachinformationen verfügbar.
Quelle: Rote Liste® Service
"400 Monate Fachinformationen für Arzneimittel"
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