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Medizin
Diabetisches Fußsyndrom: Gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Amputationen
Muss ein Zeh, ein Teil des Fußes oder schließlich gar ein ganzes Bein aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms amputiert werden, stellt dies für behandelnde Ärzte eine schwere Entscheidung mit unumkehrbaren Folgen für die Mobilität und die Lebensqualität betroffener Patienten dar. „Geeignete Präventionsmaßnahmen und interdisziplinäre ärztliche Zusammenarbeit kann Betroffenen einen solchen Weg zu ersparen“, erklärt Dr. med. Michael Eckhard, seit Juni 2020 Sprecher der AG „Diabetischer Fuß“ der DDG. „Dass diesbezüglich noch viel zu tun ist, zeigen die Zahlen: Noch immer gehen etwa zwei Drittel aller jährlichen Amputationen in Deutschland auf das diabetische Fußsyndrom zurück – rund die Hälfte wäre vermeidbar.“
Spezialisierte Behandlungszentren reduzieren Major-Amputationen
Nationale wie internationale Studienergebnisse zeigen, dass es beim DFS auf eine frühzeitige Zuweisung des Patienten an eine spezialisierte Behandlungseinrichtung ankommt. „In zertifizierten Zentren liegt die Rate der Major-Amputationen nur bei etwa 3%, während sie in der Regelversorgung dagegen noch bei über 10% liegt“, betont Eckhard. Er fordert daher: „Alle Menschen mit DFS müssen an ein multidisziplinäres Fußbehandlungsteam verwiesen werden – und zwar ohne Verzögerung.“ Wie die Entstehung eine Fußulkus verhindert werden kann ist auch Gegenstand derzeitiger Pilotstudien unter der Ägide der AG.
Recht auf unabhängige ärztliche Zweitmeinung
Seit 15 Jahren setzt sich die AG im Rahmen eines strukturierten Zertifizierungsverfahrens von Behandlungseinrichtungen für den Erhalt amputationsbedrohter Extremitäten bei Menschen mit Diabetes mellitus ein. Diese Arbeit hat bereits Früchte getragen: So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieses Jahr beschlossen, dass gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten mit einem DFS vor einer geplanten Amputation einen Rechtsanspruch auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung haben. „Dies soll Betroffene unterstützen, eine informierte Entscheidung zur möglichen Auswahl zwischen invasiven oder konservativen Behandlungsmöglichkeiten zu treffen und damit gegebenenfalls eine medizinisch nicht gebotene Amputation zu vermeiden“, erläutert Eckhard. Hierfür ist die AG derzeit an einem Stellungnahmeverfahren zu einer vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellten Entscheidungshilfe für Amputationen beim DFS beteiligt.
Zweitmeinung via Telemedizin
„Darüber hinaus haben wir ein im klinischen Alltag einsetzbares Tool auf telemedizinischer Basis entwickelt, welches eine zeitlich und örtlich unabhängige qualifizierte Zweitmeinung ermöglicht“, führt Tagungspräsident Professor Dr. med. Ralf Lobmann aus, der dieses Projekt federführend begleitet. Es soll dazu beitragen, dem Patienten eine zeitgerechte Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, ohne die Versorgungseinrichtung verlassen zu müssen. Denn: „Steht eine große, sogenannte Major-Amputation an, ist die Situation immer dringlich und erfordert eine Entscheidung binnen maximal 36 Stunden.“ Das sei unter derzeitigen Bedingungen kaum realisierbar. Anknüpfend an diesem Modell entwickelt die DDG in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und weiterer Kooperationspartner eine Plattform für ein telemedizinisches Fußkonsil. Kürzlich ist auch der Fuß-Pass der DDG erschienen: Er soll durch gezielte Patientenaufklärung das Zweitmeinungsverfahren bekannt machen und zur Senkung der hohen Amputationsrate beitragen.
Spezialisierte Behandlungszentren reduzieren Major-Amputationen
Nationale wie internationale Studienergebnisse zeigen, dass es beim DFS auf eine frühzeitige Zuweisung des Patienten an eine spezialisierte Behandlungseinrichtung ankommt. „In zertifizierten Zentren liegt die Rate der Major-Amputationen nur bei etwa 3%, während sie in der Regelversorgung dagegen noch bei über 10% liegt“, betont Eckhard. Er fordert daher: „Alle Menschen mit DFS müssen an ein multidisziplinäres Fußbehandlungsteam verwiesen werden – und zwar ohne Verzögerung.“ Wie die Entstehung eine Fußulkus verhindert werden kann ist auch Gegenstand derzeitiger Pilotstudien unter der Ägide der AG.
Recht auf unabhängige ärztliche Zweitmeinung
Seit 15 Jahren setzt sich die AG im Rahmen eines strukturierten Zertifizierungsverfahrens von Behandlungseinrichtungen für den Erhalt amputationsbedrohter Extremitäten bei Menschen mit Diabetes mellitus ein. Diese Arbeit hat bereits Früchte getragen: So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieses Jahr beschlossen, dass gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten mit einem DFS vor einer geplanten Amputation einen Rechtsanspruch auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung haben. „Dies soll Betroffene unterstützen, eine informierte Entscheidung zur möglichen Auswahl zwischen invasiven oder konservativen Behandlungsmöglichkeiten zu treffen und damit gegebenenfalls eine medizinisch nicht gebotene Amputation zu vermeiden“, erläutert Eckhard. Hierfür ist die AG derzeit an einem Stellungnahmeverfahren zu einer vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erstellten Entscheidungshilfe für Amputationen beim DFS beteiligt.
Zweitmeinung via Telemedizin
„Darüber hinaus haben wir ein im klinischen Alltag einsetzbares Tool auf telemedizinischer Basis entwickelt, welches eine zeitlich und örtlich unabhängige qualifizierte Zweitmeinung ermöglicht“, führt Tagungspräsident Professor Dr. med. Ralf Lobmann aus, der dieses Projekt federführend begleitet. Es soll dazu beitragen, dem Patienten eine zeitgerechte Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, ohne die Versorgungseinrichtung verlassen zu müssen. Denn: „Steht eine große, sogenannte Major-Amputation an, ist die Situation immer dringlich und erfordert eine Entscheidung binnen maximal 36 Stunden.“ Das sei unter derzeitigen Bedingungen kaum realisierbar. Anknüpfend an diesem Modell entwickelt die DDG in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und weiterer Kooperationspartner eine Plattform für ein telemedizinisches Fußkonsil. Kürzlich ist auch der Fuß-Pass der DDG erschienen: Er soll durch gezielte Patientenaufklärung das Zweitmeinungsverfahren bekannt machen und zur Senkung der hohen Amputationsrate beitragen.
Quelle: DDG
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