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10. April 2012 Grauduszus: "Verzögerungsrüge beim Sozialgericht Düsseldorf wichtig!"
Bei allem Verständnis für die allgemein bekannte Überlastung der Sozialgerichte sei es gleichwohl nicht mehr hinnehmbar, dass der Kläger, der sich durch die Karte in seinem Datenschutz gefährdet sieht, nach einem ersten Gerichtstermin am 26. August 2010 bis heute auf die mündliche Verhandlung warte: "Das sind anderthalb Jahre - eine Zeitspanne, die es dem Kläger möglicherweise im Ergebnis unmöglich machen wird, seine Klage durch zwei Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen", rügt Grauduszus den bisherigen Stillstand im Verfahren und betont die "nach wie vor uneingeschränkteSolidarität und Unterstützung der 'Freien Ärzteschaft' für den Kläger".
Dabei stützt der FÄ-Präsident die Begründung des Klägers für seine jetzt erhobene Verzögerungsrüge, dass nämlich nachgeltender Gesetzeslage 2013 die Umstellung der Arztpraxen bezüglich der e-Card abgeschlossen und die Behandlung mit der alten Krankenversicherungskarte nicht mehr möglich sein könnte: "Um bis dahin beim Bundesverfassungsgericht anzukommen, muss das Verfahren der ersten Instanz - also beim Sozialgericht Düsseldorf - zwingend Mitte 2012 abgeschlossen sein."
Sollte dies nicht realisiert werden, wäre dies "ein bedauerlicher Vorteil" für die Befürworter der e-Card aus interessierten IT-Wirtschafts-, Politik- und Krankenkassenkreisen: "Ein großes Hindernis wäre weggeräumt aus dem Weg zu dem von ihnen angestrebten gläsernen Patienten", erklärt Grauduszus und hofft, dass man am Ende nicht sogar von einer gewissen Verschleppungstaktik werde sprechen müssen.
Dabei stützt der FÄ-Präsident die Begründung des Klägers für seine jetzt erhobene Verzögerungsrüge, dass nämlich nachgeltender Gesetzeslage 2013 die Umstellung der Arztpraxen bezüglich der e-Card abgeschlossen und die Behandlung mit der alten Krankenversicherungskarte nicht mehr möglich sein könnte: "Um bis dahin beim Bundesverfassungsgericht anzukommen, muss das Verfahren der ersten Instanz - also beim Sozialgericht Düsseldorf - zwingend Mitte 2012 abgeschlossen sein."
Sollte dies nicht realisiert werden, wäre dies "ein bedauerlicher Vorteil" für die Befürworter der e-Card aus interessierten IT-Wirtschafts-, Politik- und Krankenkassenkreisen: "Ein großes Hindernis wäre weggeräumt aus dem Weg zu dem von ihnen angestrebten gläsernen Patienten", erklärt Grauduszus und hofft, dass man am Ende nicht sogar von einer gewissen Verschleppungstaktik werde sprechen müssen.
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