Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung von Evolocumab (Repatha®) (1) nach §35a SGB V veröffentlicht. Ein Zusatznutzen konnte nach derzeitigen AMNOG-Kriterien laut heutigem G-BA Beschluss nicht belegt werden. Den Tragenden Gründen des Beschlusses ist zu entnehmen, dass die präsentierte Datenlage als nicht ausreichend angesehen wird. Der G-BA hat parallel ein Verfahren zur Verordnungseinschränkung eingeleitet, die die wirtschaftliche Versorgung von Hochrisikopatienten mit Evolocumab ermöglichen soll. Damit bleibt diese wertvolle Therapieoption für diese Patientengruppe weiterhin verordnungs- und erstattungsfähig.
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"G-BA veröffentlicht Nutzenbewertung zu Evolocumab"
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