Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass im Rahmen der frühen Nutzenbewertung ein Zusatznutzen für Linaclotid (Constella®) nicht belegt ist. Der G-BA folgt damit der Einschätzung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das für Linaclotid in den Studiendaten keinen Beleg für einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie sah. Nach Ansicht von Almirall wird mit dieser Entscheidung nicht berücksichtigt, dass Linaclotid die einzige von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) zugelassene Therapie bei Reizdarmsyndrom mit Obstipation ist, die alle Symptome gleichzeitig verbessern kann.
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"Indikation Reizdarmsyndrom mit Obstipation: Frühe Nutzenbewertung für Linaclotid durch den G-BA abgeschlossen"
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