Mit der aktuellsten Änderung der Packungsgrößenverordnung ist Microlax® der Arzneimittelgruppe „Klistiere mit Sorbitol und Kombinationen“ zugeordnet. Damit verändern sich die für die Abgabe gültigen Normbereiche: Ab 1. August 2016 ist die neue Microlax 9er-Packung (N2) die größte erstattungsfähige Packungsgröße. Ebenso wie die 4er-Packung (N1) kann sie an Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr zulasten der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) abgegeben werden.
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"Microlax 9er-Packung (N2) ab 1. August 2016 größte zulasten der Krankenkasse abrechenbare Menge"
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