In der aktuellen Auswertung des PraxisRegisters Schmerz sind 45,4% der erfassten Patienten älter als 60 Jahre und gehören damit zur Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19. Das entspricht auch den Erfahrungen aus der schmerzmedizinischen Praxis. Schmerzmediziner haben es zu einem großen Teil mit älteren Patienten zu tun. Angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus stellt dies die Behandler vor besondere Herausforderungen. Denn auch Ärzte und Praxismitarbeiter können Virusträger sein.
Telemedizinische oder telefonische Beratung bevorzugen
Horlemann empfiehlt daher seinen Kollegen, Patienten – soweit dies möglich ist – telefonisch zu beraten. Bei den Patienten, die entsprechend technisch ausgestattet sind, rät er zu telemedizinischen Sprechstunden. Verordnungen für Medikamente oder Heilmittel können per Post zugestellt werden oder über einen Schalter in der Praxis kontaktlos überreicht werden. Da im Umgang mit Betäubungsmitteln besondere Regeln gelten, sollte bei diesen Rezepten kein Postversand erfolgen. Besser sei es in dem Fall, das Rezept von einem Angehörigen oder Betreuer mit entsprechender Vollmacht in der Praxis abholen, in der Apotheke einlösen und dem Patienten nach Hause bringen zu lassen. In jedem Fall, in dem der Patient das Rezept nicht selbst abholt, sollte sich die Praxis den korrekten Empfang bestätigen lassen.
In der Praxis Hygienemaßnahmen verstärken
Bei neuen Patienten oder wenn die Schmerzerkrankung sich wesentlich verändert hat, lässt sich ein Besuch in der Arztpraxis nicht vermeiden. Denn ein wichtiger Bestandteil der schmerzmedizinischen Diagnostik ist die körperliche Untersuchung des Patienten. Für diese Fälle ist es aktuell besonders wichtig, die Hygienemaßnahmen zu verstärken. Dazu gehört das Händewaschen nach jedem Patienten sowie die regelmäßige Desinfektion des Eingangsbereichs, der Theke, des Wartezimmermobiliars, der Toiletten sowie der Fußböden. Dabei sollten Ärzte darauf achten, dass in ihren Praxen Reinigungsmittel mit antiviraler Aktivität zum Einsatz kommen.
„Wichtig ist, dass wir unsere Patienten auch in diesen Zeiten nicht allein lassen. Entsprechend der Devise 'Individualisierung statt Standardisierung' sollten Schmerzmediziner mit ihren Patienten den jeweils geeigneten Weg finden, wie sie die schmerzmedizinische Versorgung auch in diesen Zeiten kontinuierlich aufrecht erhalten,“ so Horlemann.
Informationen zu Quarantäne und Arbeitsunfähigkeit in Zeiten des Coronavirus des DGS-Justiziars Arno Zurstraßen, Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht finden DGS-Mitglieder hier:
https://www.dgschmerzmedizin.de/intern/infos-fuer-mitglieder/