In solchen Fällen dürfen Sie nach einer telefonischen Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 7 Tage ausstellen und dem Patienten per Post zusenden.
Durch diese Regelung soll das Risiko für eine vermeidbare Ausbreitung von Infektionskrankheiten der oberen Atemwege über die Wartezimmer der Arztpraxen reduziert werden. Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt nicht für Patienten, bei denen der begründete Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht. Diese Personen sollten weiterhin durch die vorgesehenen Stellen getestet werden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Die Sonderregelung zur AU-Bescheinigung gilt zunächst für 4 Wochen. Sie kann verlängert werden, falls die Ausnahmesituation fortbesteht.
Quelle: KBV
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"AU-Bescheinigung bis einschließlich 09.04.2020 per Telefon möglich"
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