Langwierige Verhandlungen
Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich KBV und GKV darauf, Preisschwankungen ebenso zu berücksichtigen wie eventuell noch weitere nötige Anschaffungen. Dafür werden dann allerdings neue Verhandlungen notwendig, da weder die KBV noch der GKV-Spitzenverband einseitig Änderungen an der Vereinbarung vornehmen dürfen.
Pauschalen: Orientierung an Durchschnittswerten
Die Erstattung für die TI erfolgt in Pauschalen. Ihre Höhe orientiert sich an den Durchschnittswerten der verfügbaren Angebote. Bei der Bewertung finden praxisspezifische Besonderheiten oder IT-Strukturen keine Berücksichtigung.
Produkt frei wählbar
Die Auswahl des konkreten Produkt liegt aber beim Arzt. Dadurch können sich Abweichungen nach oben oder nach unten ergeben. Grund für diese Verfahrensweise ist das Wirtschaftlichkeitsgebot für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 12 SGB V), die auch bei der Bewertung von Gebührenordnungspositionen und Sachkostenpauschalen im EBM zur Anwendung kommt. Eine volle Kostenerstattung ist demnach aber nicht in jedem Fall möglich.
Übersicht über notwendige Komponenten
Für den Anschluss an die TI benötigen Sie folgende Komponenten:
- Konnektor,
- E-Health-Kartenterminal (bei größeren Praxen mehrere),
- Praxisausweis (SMC-B),
- Update für das Praxisverwaltungssystem
- VPN-Zugangsdienst.
Die Krankenkassen tragen die laufenden Betriebskosten sowie die Kosten für die Wartung des Konnektors und den Praxisausweis.