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Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab diesem Montag wieder zum Arzt gehen. Eine in der SARS-CoV-2-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt ging, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Freitag. Für die Beurteilung, ob man arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, ist wieder eine körperliche Untersuchung nötig. Von den Praxisärzten kam Kritik.