Voraussetzung ist das bestandene
Physikum (1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung), das Bestehen sämtlicher Leistungsnachweise des klinischen Studienabschnitts, der Nachweis über die
Famulaturen sowie eine Bescheinigung über das abgeleistete Praktische Jahr.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, fallbezogen und eigenverantwortlich am Patienten zu arbeiten und die erworbenen theoretischen Kenntnisse auch praktisch anzuwenden. Inhaltlich werden folgende Punkte abgeprüft:
- Anamnese
- Labordiagnostik
- körperliche Untersuchung
- Resultatinterpretation
- Diagnosestellung
- Pathologie
- Therapieplanung
- Pharmakologie
- Prävention
- Medizinethik
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Der mündliche Teil findet an 2 aufeinanderfolgenden Tagen statt und wird direkt an einem zuvor zugeteilten Patienten abgehalten. Geprüft werden dabei die Fächer Chirurgie und Innere Medizin sowie ein Wahlfach. Es muss eine vollständige Anamnese und Diagnostik erhoben werden, ein Therapievorschlag gemacht sowie eine Epikrise (= abschließende Beurteilung des Krankheitsverlaufs) erstellt werden. Zusammen mit der körperlichen Untersuchung werden die Ergebnisse zu einem Untersuchungsbericht zusammengefasst. Dieser fließt ebenfalls in die Bewertung mit ein, die durch 4 Prüfer erfolgt.
Der schriftliche Teil findet an 3 aufeinanderfolgenden Tagen statt, in Form von 320 Multiple Choice-Fragen. Die Fragen werden mittels Fallstudien gestellt und stammen aus den Krankheitsbildern verschiedener Fächer. Dabei wird das Wissen um ihre Diagnostik und Therapie abgefragt.
Beide Teile der Prüfung werden gleich gewichtet. Zur Gesamtnote tragen sie 2/3 bei.
Bei Nicht-Bestehen ist eine 2-malige Wiederholung möglich.