Frühestens 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung des
2. Staatsexamens kann der Antrag auf Approbation gestellt werden. Der Antrag ist beim zuständigen Landesprüfungsamt zu stellen. Den Vordruck findet man auf den Homepages der Landesprüfungsämter, meistens liegt er aber schon den Zulassungsunterlagen für das
2. Staatsexamen bei.
Vor dem Antrag müssen 3 Dinge erledigt werden:
- Einwohnermeldeamt: Hier muss die Kopie des Personalausweises beglaubigt und ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 ausgestellt werden.
- Hausarzt: Der Hausarzt muss dem zukünftigen Kollegen schriftlich bescheinigen, dass er zur Ausübung des Arztberufes in gesundheitlicher Hinsicht geeignet ist.
- Lebenslauf: Ein von Hand geschriebener, tabellarischer Lebenslauf muss verfasst und eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, dass derzeit kein Strafverfahren anhängig ist. Wer bereits promoviert ist, sollte zudem seine beglaubigte Promotionsurkunde beilegen, da die Approbationsurkunde nachträglich nicht mehr geändert werden kann.
Die Landesprüfungsämter benötigen in der Regel 2 Wochen zur Bearbeitung des Antrags. Zum Zeitpunkt des Antrags darf aber keine der genannten Unterlagen älter als 4 Wochen sein!
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit EUR 200 erhoben.
Spätestens am ersten Arbeitstag muss die Approbationsurkunde dem Arbeitgeber vorliegen!
Außerdem ist jeder Arzt verpflichtet, seiner Landesärztekammer beizutreten. Sie stellt auch den entsprechenden Arztausweis aus. Zudem vergeben die Landesärztekammern die Fortbildungsnummer, die wichtig ist, um als Facharzt Punkte für Fortbildungen zu erhalten. Darüber hinaus ist eine Anmeldung beim Versorgungswerk für Ärzte Pflicht, was aber nur möglich ist, wenn man zuvor der Landesärztekammer beigetreten ist.