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Patient:innen mit Hereditärem Angioödem (HAE) leiden an rezidivierenden Schwellungsattacken der Haut, kolikartigen Abdominalschmerzen und lebensbedrohlichen Kehlkopfschwellungen.1 Die Lebensqualität ist selbst bei Patient:innen mit einer niedrigen Attackenrate stark eingeschränkt.2 Neue Studiendaten zeigen, dass der vollständig humane monoklonale Antikörper, der die proteolytische Aktivität von aktivem Plasmakallikrein und damit die Freisetzung von Bradykinin hemmt, auch diesen Patient:innen eine signifikante Verbesserung der Lebensqualität sowie der Krankheitskontrolle und eine erhebliche Attackenreduktion ermöglichen kann.2
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Gesundheitspolitik

Gesetzliche Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Patientenantrag entscheiden

Eine gesetzliche Krankenkasse muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen über den Antrag eines Patienten entscheiden. Andernfalls gilt die beantragte Leistung als genehmigt. Braucht sie für ihre Entscheidung länger, weil sie nicht den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragt hat, muss sie das selbst verantworten. Der Patient hat dann Anspruch auf die Behandlung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (Az.: L 5 KR 260/16).
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