Freitag, 26. April 2024
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Medizin

G-BA stuft Ceftazidim/Avibactam als Reserveantibiotikum ein

G-BA stuft Ceftazidim/Avibactam als Reserveantibiotikum ein
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Der G-BA hat vor kurzem Ceftazidim/Avibactam zusammen mit 2 weiteren Arzneimitteln als Reserveantibiotikum eingestuft (1). Damit sind insgesamt 4 Produkte von der regulären frühen Nutzenbewertung freigestellt und die umfangreiche Prüfung des Zusatznutzens im Verhältnis zu einer Vergleichstherapie entfällt. In Deutschland wurde hiermit zum ersten Mal ein automatischer Zusatznutzen für Antibiotika mit Reservestatus erteilt.

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