Arbeitsunfähigkeit melden: So funktioniert das neue eAU-Verfahren
Arbeitgeber:innen erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. Bis Ende 2022 müssen auch alle Praxen, die die Patient:innendaten an die Kasse geben, auf das Verfahren umgestellt haben. Durch das eAU-Verfahren (elektronische Arbeitsunfähigkeit) ergeben sich für die Versicherten einige Änderungen. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten Arbeitnehmer:innen aber weiter bestehen.