Donnerstag, 18. April 2024
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Gesundheitspolitik

Infektiologen plädieren für Aufhebung von Masken- und Testpflicht auch in medizinischen Einrichtungen

Infektiologen plädieren für Aufhebung von Masken- und Testpflicht auch in medizinischen Einrichtungen
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Die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI) plädiert für ein sofortiges Ende der SARS-CoV-2-Testpflicht beim Zutritt zu Krankenhäusern sowie die Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht für Beschäftige, Patient:innen und Besuchende von medizinischen Einrichtungen. Damit schließt sie sich den Forderungen mehrerer Ärzteorganisationen an, die in den vergangenen Tagen die Beendigung verpflichtender Coronaschutzmaßnahmen auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens gefordert hatten. Mit Ausnahme einzelner Versorgungsbereiche und besonders vulnerabler Patient:innengruppen gebe es zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit mehr für eine flächendeckende Test- und Maskenpflicht im Gesundheitswesen, so die DGI.

DGI für Aufhebung der SARS-CoV-2-Maßnahmen in medizinischen Einrichtungen

Sowohl die FFP2-Maskenpflicht für Einrichtungen des Gesundheitswesens als auch die Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sind im aktuellen Infektionsschutzgesetz, das noch bis April 2023 gültig ist, vorgeschrieben. „Die Bevölkerung ist mittlerweile breit gegen SARS-CoV-2 immunisiert – sei es durch Impfung oder durch Infektion. Auch die Belastungen auf den Intensivstationen und in den infektiologischen Abteilungen gehen deutlich zurück“, beschreibt Prof. Dr. Bernd Salzberger, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie e.V. die aktuelle Lage im Gesundheitswesen. „SARS-CoV-2 ist hierzulande jetzt ein Gesundheitsrisiko unter vielen“, so der Infektionsmediziner. Flächendeckende verpflichtende Schutzmaßnahmen spezifisch gegen SARS-CoV-2 seien angesichts der aktuellen Lage der Pandemie nicht mehr verhältnismäßig. „Daher sollten die Maßnahmen jetzt aufgehoben werden – auch um die Akzeptanz für zukünftige Einschränkungen nicht zu gefährden, sollte eine ungünstigen Entwicklung der Infektionslage derartiges wieder nötig machen“, so Salzberger.
 
 

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Erhöhter Infektionsschutz bei vulnerablen Menschen ist weiterhin sinnvoll

Unbenommen davon ist, dass für besonders vulnerable Menschen, beispielsweise solche mit einem geschwächten Immunsystem, oder in einzelnen Versorgungsbereichen, beispielsweise in der Onkologie oder in Transplantationszentren, weiterhin ein erhöhter Infektionsschutz sinnvoll und notwendig ist. „Das kann jedoch über Einzelregelungen in den entsprechenden Bereichen abgedeckt werden. Auch tragen viele Menschen weiterhin freiwillig und eigenverantwortlich Masken“, so Salzberger.

Infektiologische Beobachtung der globalen SARS-CoV2-Situation ist notwendig

Gleichzeitig weisen die Expert:innen der DGI darauf hin, dass die globale epidemiologische Situation und die Evolution von SARS-CoV-2-Virusvarianten weiterhin sorgfältig beobachtet werden müssen. „Wir brauchen auch weiterhin eine gute infektiologische und genomische Surveillance, um eine Verschärfung der Situation frühzeitig zu erkennen“, so Salzberger.

Quelle: DGI


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