Dienstag, 8. Oktober 2024
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Gesundheitspolitik

Unionsfraktion gegen Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen

Unionsfraktion gegen Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen
© peterschreiber.media – stock.adobe.com
Der Paragraf 219a sieht vor, dass es keine „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche geben darf. Die Ampel will dieses Verbot aufheben – und stößt auf heftigen Gegenwind aus der Union. Am Freitag berät der Bundestag über die umstrittene Gesetzesänderung.
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Die Fraktion von CDU und CSU im Bundestag lehnt die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen entschieden ab. Mit einem Antrag wollen die Christdemokraten an diesem Freitag im Bundestag erreichen, dass der Paragraf 219a, der dieses Werbeverbot regelt, im Strafgesetzbuch bestehen bleibt. Ein Schwangerschaftsabbruch sei „nicht das Gleiche wie ein kosmetischer Eingriff“, warnte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) am Mittwoch. „Das Schutzgut des ungeborenen Lebens“ sei stets mitzuberücksichtigen.

Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich als eines ihrer ersten gesellschaftspolitischen Projekte die Abschaffung des Paragrafen 219a vorgenommen. Er regelt bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben, und führt unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über solche Eingriffe öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das soll sich nun ändern. An diesem Freitag will der Bundestag in erster Lesung darüber beraten. Die Unionsfraktion will dann auch ihren Antrag dagegen einreichen.

Unions-Fraktion setzt auf bessere Beratung von betroffenen Frauen

Unions-Fraktionsvize Lindholz betonte, dass die Fraktion sich für eine bessere Beratung von betroffenen Frauen einsetze. So sollen nach dem Willen der Union Beratungsstellen den Frauen, die einen Abbruch erwägen, auf Anfrage Material aushändigen müssen, erklärte Lindholz.

Ihre Fraktion halte es aber „für wichtig und unverzichtbar“, dass Frauen in dieser Lebenslage „immer erst Beratungsstellen aufsuchen“ und sich nicht in erster Linie von den Ärzten beraten lassen, die dann möglicherweise auch die Abtreibung vornähmen. Dafür, dass diese Trennung bestehen bleibe, sorge der Paragraf 219a, erklärte Lindholz.

Keine anpreisende Werbung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen

Um künftig anpreisende Werbung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen zu verhindern, will die Ampel-Regierung ihrem Entwurf zufolge im Gegenzug das sogenannte Heilmittelwerbegesetz erweitern. So würden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug neu von dem Gesetz erfasst, das bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten regelt.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), hält auch dies für unzureichend. Die Ergänzung ändere nichts daran, dass mit der Abschaffung von 219a Werbung für Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich möglich werde, sagte Krings.

Quelle: dpa


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