Freitag, 29. März 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Schwerstbehinderte haben Anspruch auf Dauerassistenz zu Hause

Benötigt ein Schwerstbehinderter eine Dauerassistenz, um in der eigenen Wohnung zu leben, muss der Sozialhilfeträger dies bezahlen. Dies hat in einem Eilverfahren das Sächsische Landessozialgericht (Az.: L 8 SO 132/13 B ER) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Sozialrecht sehe den Vorrang ambulanter Leistungen vor stationären Leistungen im Heim vor.

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Schwerstbehinderte haben Anspruch auf Dauerassistenz zu Hause "

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.