Gesundheitspolitik
G-BA trifft Entscheidung zur telefonischen Krankschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird laut Tagesordnung zur 99. Sitzung am 4. August 2022 über die Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) entscheiden. Hintergrund ist, dass die bisherige Corona-Sonderregelung zum 31. Mai 2022 auslief, das Infektionsgeschehen aber weiterhin hoch ist. Aus der G-BA Sitzung vom 21.7.2022 geht hervor, dass telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen voraussichtlich bis 31. März 2023 möglich sein werden. Ärzt:innen sollen bis zu 7 Tage mit Verlängerungsoption um weitere 7 Tage telefonisch krankschreiben können.
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