Mittwoch, 24. April 2024
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Arzneimittel-Versorgung von Hämophilie-Patient:innen

Arzneimittel-Versorgung von Hämophilie-Patient:innen
© IQVIATM
In der Vergangenheit hat §47 Arzneimittelgesetz (AMG) eine Ausnahmeregelung der Vertriebswege für Präparate zur Behandlung von Hämophilie-Patient:innen bestimmt, die eine direkte Lieferung an Ärzt:innen und Krankenhäuser durch die Hersteller erlaubte. Zum 1. September 2020 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der für gentechnisch hergestellte Präparate mit Blutbestandteilen eine Apothekenpflicht eingeführt wurde.
Nur aus menschlichem Blut gewonnene Blutzubereitungen mit Ausnahme von Gerinnungsfaktorenzubereitungen dürfen demnach weiterhin direkt an Ärzt:innen und Krankenhäuser geliefert werden, ohne dass eine Apotheke dazwischengeschaltet ist. Die Gesetzesänderung führte zu deutlichen Auswirkungen auf die Abbildung im Markt der Hämophilie-Arzneimittel wie Analysen von IQVIA zeigen.

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