Freitag, 19. April 2024
Navigation öffnen
Medizin

DGAI, BDA, BDC und DGCH: Facharzt für Notfallmedizin ist nicht zielführend

DGAI, BDA, BDC und DGCH: Facharzt für Notfallmedizin ist nicht zielführend
© ipopba - stock.adobe.com
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) begrüßen die Etablierung von integrierten Leitstellen und Notfallzentren, sehen aber die Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr.

DGAI, BDA, DGCH und BDC unterstützen die Reform der Notfall- und Akutversorgung

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung formuliert in ihrer 4. Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung. Die zugrundeliegende, differenzierte Analyse und die daraus abgeleiteten Forderungen, insbesondere zu Aufbau und Organisation flächendeckender integrierter Leitstellen sowie integrierter Notfallzentren in Krankenhäusern unterstützen DGAI, BDA, DGCH und BDC nachdrücklich.

Facharzt für Notfallmedizin trägt nicht zu einer qualitativen Patient:innenversorgung bei

Im Gegensatz dazu ist die darin ebenfalls enthaltene Empfehlung zur Einrichtung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin aus Sicht der unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände nicht geeignet, um die gewünschte Qualität der Patient:innenversorgung sicherzustellen.
 
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Ist die Post-COVID-Ära erreicht? Überblick über die Lage der Intensiv- und Notfallmedizin in Deutschland

Erschienen am 07.12.2022Zur Lage der Intensiv- und Notfallmedizin nach der COVID-19-Pandemie haben Experten einen Überblick gegeben. Lesen Sie hier mehr dazu!

Erschienen am 07.12.2022Zur Lage der Intensiv- und Notfallmedizin nach der COVID-19-Pandemie haben Experten einen Überblick...

sudok1 - stock.adobe.com

Notfallmedizinische Zusatzqualifikation für Fachärzt:innen

Für die Versorgung von Notfallpatient:innen auf hohem Niveau ist ein Team aus Expert:innen verschiedenster Fachgebiete notwendig und auch gelebte Praxis. Die aktuelle Weiterbildungsordnung baut bewusst auf eine ergänzende, während und nach einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erwerbende notfallmedizinische Zusatzqualifikation auf.

Facharzt für Notfallmedizin kann die verschiedenen notfallmedizinischen Fachbereiche nicht abdecken

Ein eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin kann die notwendige fachliche Tiefe, wie sie in den Fächern Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie etc. vermittelt wird, nicht erreichen und würde in jedem Teilbereich nur einen kleinen fachlichen Ausschnitt abdecken. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin würde somit nicht nur die Qualität der Versorgung reduzieren, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Kolleg:innen deutlich einschränken, da weitere, mit einem originären Facharzt verbundene berufliche Perspektiven in anderen Betätigungsfeldern ausgeschlossen würden.

Schaffung des neuen Facharzttitels verschlechtert die notfallmedizinische Versorgungsqualität

DGAI, BDA, DGCH und BDC sprechen sich daher weiterhin und ohne Einschränkung für das Konzept einer notfallmedizinischen Zusatzqualifikation aus, die die Weiterbildung zum Facharzt ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Schaffung eines neuen Facharzttitels würde zudem eine flächendeckende notärztliche Versorgung in Deutschland aufgrund des sich hieraus ergebenden Mangels an entsprechend weitergebildetem ärztlichen Personal im Kern gefährden und so auch aus diesem Grund die notfallmedizinische Versorgungsqualität verschlechtern.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)



Stichwörter

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"DGAI, BDA, BDC und DGCH: Facharzt für Notfallmedizin ist nicht zielführend"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.