Was kann die „App auf Rezept“ leisten?
Seit etwas mehr als 1 Jahr ist es möglich, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept zu verordnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie als Medizinprodukte mit CE-Zertifikat zugelassen sind und bereits einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung der Patient:innenversorgung nachgewiesen haben oder dies innerhalb 1 Jahres wahrscheinlich ist. In diesem Fall erhalten sie eine vorläufige Zulassung. Doch wie steht es um den tatsächlichen Nutzen in der Praxis? Wie lassen sich die neuen Anwendungen in die ärztliche Diagnostik und Therapie einbinden? Welche rechtlichen Aspekte gibt es und was kann speziell die Innere Medizin von DiGA erwarten? Die Arbeitsgruppe „Digitale Gesundheitsanwendungen“ der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) hat sich einen ersten Überblick verschafft und in der Fachzeitschrift „Der Internist“, dem offiziellen Organ der DGIM, veröffentlicht.