Suizidassistenz: Neue Leitlinie gibt Fachkräften Orientierung bei Anfragen
Wie sollen Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen reagieren, wenn Menschen den Wunsch nach assistiertem Suizid äußern? Eine neue Leitlinie bietet mit 45 Empfehlungen Orientierung in dieser ethisch und rechtlich komplexen Situation. Die Empfehlungen wurden fachübergreifend abgestimmt: Mehr als 30 Fachgesellschaften und Organisationen haben an der Leitlinie mitgewirkt. Die DGPPN hat die Leitlinie mitinitiiert und als Teil der Koordinationsgruppe insbesondere dafür Sorge getragen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen durch die Empfehlungen ausreichend geschützt werden.
„Der Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz ist in der Praxis bislang sehr unterschiedlich. Umso wichtiger ist es, dass wir trotz unterschiedlicher fachlicher Perspektiven und Bewertungen der Suizidassistenz gemeinsame Empfehlungen erarbeiten konnten“, betont Prof. Dr. Jan Schildmann, Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM), der die Erstellung der Leitlinie koordiniert hat.
Die Leitlinie richtet sich an Ärzt:innen, Pflegende, Psycholog:innen, Sozialarbeitende und weitere Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen, die mit Anfragen nach Suizidassistenz konfrontiert sind.
Suizidwünsche verstehen und gezielt beraten
Die Leitlinie empfiehlt unter anderem, Todeswünsche und ihre Hintergründe in vertieften Gesprächen sorgfältig zu erkunden. Diese sollen wertschätzend, ergebnisoffen und ohne Entscheidungsdruck sowie nur von kompetenten Fachkräften geführt werden. Sie müssen aber auch so geführt werden, dass erkannt werden kann, ob etwa eine psychische Erkrankung, eine akute Lebenskrise oder äußerer Druck die Selbstbestimmungsfähigkeit beeinträchtigt. Neben den körperlichen und psychischen Aspekten sollen auch die soziale und die spirituell-existenzielle Lebenssituation berücksichtigt werden. Eine Suizidassistenz soll nicht proaktiv als Handlungsoption vorgeschlagen oder angeboten werden.
Das Ziel ist es, durch Aufklärung und Beratung eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen. Dazu gehören verständliche und auf die jeweilige Situation zugeschnittene Informationen über Alternativen, rechtliche Aspekte sowie mögliche Auswirkungen auf Angehörige und andere Dritte.
Kriterien der Freiverantwortlichkeit werden beleuchtet
Entscheidend ist, dass eine Suizidassistenz nur dann durchgeführt werden darf, wenn der:die Suizident:in freiverantwortlich handeln kann. Deshalb ist ein Schwerpunkt der Leitlinie die fachliche Beurteilung, ob eine Entscheidung für einen assistierten Suizid als „freiverantwortlich“ gelten kann. Dabei orientiert sie sich an vier Fragen, die aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben hervorgehen: Kann die Person die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen und abwägen? Kennt sie alle wichtigen Informationen? Trifft sie die Entscheidung ohne Druck von außen? Und ist ihr Entschluss dauerhaft und innerlich gefestigt?
Beurteilung der Freiverantwortlichkeit
Die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit soll erst nach qualifizierter Information und Beratung erfolgen. Vor einer Suizidassistenz soll sie grundsätzlich mindestens zweimal im Abstand von wenigstens vier Wochen stattfinden. Dafür wird empfohlen, zwei Personen einzubeziehen: eine:n Fachärzt:in sowie eine weitere unabhängige Person mit fachärztlicher Qualifikation im Bereich der psychischen Gesundheit oder einer Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in. Die Ergebnisse sind strukturiert und schriftlich zu dokumentieren.
Die Leitlinie betont, dass psychische Erkrankungen eine freiverantwortliche Entscheidung nicht grundsätzlich ausschließen. Umgekehrt kann die Freiverantwortlichkeit aber auch ohne psychische Erkrankung eingeschränkt sein. Ausschlaggebend ist die individuelle fachliche Bewertung. Sofern keine freiverantwortliche Suizidentscheidung anzunehmen ist, sollen Betroffene bedarfsgerechte Unterstützungsangebote erhalten. Gegebenenfalls soll eine Behandlung eingeleitet werden.
Laut Leitlinie müssen die Beratung, die Beurteilung der Freiverantwortlichkeit sowie weitere Schritte personell, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig voneinander stattfinden.
Unterstützung für Fachkräfte und Angehörige nach assistiertem Suizid
Die Leitlinie berücksichtigt auch mögliche Belastungen und Konflikte bei Mitarbeitenden im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie empfiehlt Fortbildungen, Fallbesprechungen und geeignete Unterstützungsangebote. Darüber hinaus enthält sie Empfehlungen dazu, wie An- und Zugehörige einbezogen, informiert und begleitet werden können. Dazu gehören auch bedarfsgerechte Unterstützung und Nachsorge nach einem assistierten Suizid.
Breite fachliche Beteiligung
Im Rahmen einer mehrjährigen Zusammenarbeit vereinten sich Fachperspektiven aus den Bereichen Medizin, Pflege, Psychologie, Sozialarbeit und Suizidprävention sowie Stimmen von Patient:innen- und Angehörigenverbänden. Es beteiligten sich 32 Fachgesellschaften und weitere Organisationen. „Eine Überarbeitung ist in zwei Jahren vorgesehen. Dabei sollen auch neue Daten und Forschungsergebnisse berücksichtigt werden“, erklärt Jan Schildmann.
Quelle:Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.
Literatur:
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S2k-Leitlinie: Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz, abrufbar unter: https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/6c0691cb6bd85a50a6dbc1e9eb3241bcfaafa11a/096-001l_S2k_Umgang-mit-Anfragen-nach-Suizidassistenz_2026-10_1.pdf