Dienstag, 30. April 2024
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Praxismanagement

Von randalierenden Patient:innen bis hin zu Therapiefehlern – Hilfe bei rechtlichen Fallstricken in der Intensiv- und Notfallmedizin

Von randalierenden Patient:innen bis hin zu Therapiefehlern – Hilfe bei rechtlichen Fallstricken in der Intensiv- und Notfallmedizin
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Wie geht man rechtssicher mit alkoholisierten Patient:innen um, die um sich schlagen? Wann und in welchem Umfang darf eine Pflegekraft eine Infusion verabreichen? Wie soll sich ärztliches Personal verhalten, wenn ein Fehler bei der Patient:innenbehandlung unterläuft? – Im Klinikalltag der Intensiv- und Notfallmedizin können viele Situationen entstehen, die auch juristischer Unterstützung bedürfen und Pflegekräfte sowie Ärzt:innen vor teils große Herausforderungen stellen. Mögliche Lösungswege für ausgewählte Beispiele werden gezeigt und diskutiert bei einem Symposium am 1. Dezember um 10:30 Uhr beim diesjährigen DIVI22, der vom 30. November bis 2. Dezember 2022 in Hamburg stattfindet. Unter der Leitung von Prof. Carsten Willam, Oberarzt der Intensivstation des Universitätsklinikums Erlangen, werden in 3 einzelnen Vorträgen diese Themen aufgegriffen: randalierende und bewusstseinseingeschränkte Patient:innen in der Notaufnahme, rechtlicher Rahmen zur Delegation von Maßnahmen an die Pflege und korrektes Verhalten bei Therapiefehlern.

Tipps und Tricks beim rechtssicheren Umgang mit alkoholisierten Patient:innen

„Der Umgang mit Patient:innen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen und womöglich sogar randalieren, löst große Unsicherheiten aus und er kann auch zu einer Unterversorgung oder Fehldiagnose führen“, sagt Prof. Harald Dormann, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme am Klinikum Fürth. In seinem Vortrag zeigt er Tipps und Tricks, wie ärztliches und pflegerisches Personal rechtssicher mit diesen Menschen umgehen und so auch eine Unterversorgung bzw. Fehldiagnose vermeiden kann. Dabei geht es unter anderem auch darum, wie der Patient:innenwille in einer solchen Situation richtig bewertet werden kann oder wie Drogen juristisch einwandfrei sichergestellt werden.
 
 

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Welchen Handlungsspielraum haben Pflegekräfte, wenn es um Infusionen, intravenöse Verabreichungen oder Injektionen bei Patienten geht? Wer hat die Befugnis beim Anordnen, wer beim Durchführen? Erfahrungsbasierte Antworten zu diesen Fragen gibt Birgit Gerlach, Leitung der Stabsabteilung Justiziariat am Universitätsklinikum Erlangen, und auch Hinweise zu Eckpunktepapieren, an denen man sich orientieren kann.

Was ist bei Therapiefehlern zu tun? – Juristische Tipps für Ärzt:innen

Wie ein rechtlich einwandfreies Verhalten bei Therapiefehlern aussehen kann, darauf geht Katrin Wirkner-Schießl, stellvertretende Leitung der Stabsabteilung Justiziariat am Universitätsklinikum Erlangen, ein. „Ich werde anhand von Praxisbeispielen zeigen, wie Ärzt:innen in dieser sehr unangenehmen Situation unterstützt werden können und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung im Rahmen eines rechtlich zulässigen Rahmens gefunden werden kann“, sagt sie. Das betrifft sowohl die klinikinterne Kommunikation im Vorfeld als auch den taktisch klugen und transparenten Umgang mit allen Stakeholdern – Angehörigen, Anwält:innen, Staatsanwaltschaft und Polizei sowie Kostenträgern.

Quelle: DIVI – Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin


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