Mittwoch, 24. April 2024
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Suizidwunsch von Patient:innen: Was ist zu tun?

Suizidwunsch von Patient:innen: Was ist zu tun?
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Wir dürfen Menschen mit Suizidwunsch nicht allein lassen. Das war der Konsens einer Podiumsdiskussion zum ärztlich assistierten Suizid im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages 2022. Gleichzeitig betonten die Diskussionsteilnehmenden aus Deutschland und Österreich, dass jede:r Ärzt:in für sich entscheiden müsse, ob er bei dem Suizid assistieren wolle oder nicht.

Ärztlich begleiteter Suizid in Deutschland – eine Grauzone?

„Wir sollten die Todeswünsche unserer Patient:innen ernst nehmen, ihre Not verstehen und diese lindern“, sagte Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP). Aus ihrer Sicht müssen die Bewältigung der Lebenssituation und die Behandlung belastender Beschwerden dabei im Vordergrund stehen. Norbert Schürmann, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) und einer der beiden Tagungspräsidenten des Kongresses, forderte, dass der ärztlich begleitete Suizid bei Patient:innen, deren Symptome trotz palliativmedizinischer Versorgung nicht ausreichend kontrolliert werden können, keine rechtliche Grauzone sein dürfe.
 
 

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Bundesärztekammer fordert Suizidprävention

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor 2 Jahren das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Begründung: Das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und in Anspruch zu nehmen. Die Bundesärztekammer weist allerdings darauf hin, dass die Mitwirkung eines Arztes bei der Selbsttötung voraussetze, dass der Suizid freiverantwortlich begangen werde. Kein Arzt könne zur Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet werden. Im Vordergrund solle vielmehr die Suizidprävention stehen. Es gehöre zur ärztlichen Tätigkeit, sensibel und offen auf die von Patienten geäußerten Todes- und Suizidwünsche zu reagieren und sie ggf. auf entsprechende Angebote palliativmedizinischer Versorgung und der ärztlich unterstützten Suizidprävention hinzuweisen.
 
 

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Erschienen am 03.11.2022Norbert Schürmann beantwortet alle wichtigen Fragen zum ärztlich assistierten Suizid. Erfahren Sie, warum er bei uns trotzdem nicht möglich ist!

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Misslungene Selbsttötungsversuche verhindern

Dr. Matthias Thöns, Träger des Deutschen Schmerzpreises 2020, gab zu bedenken, dass der Versuch der Selbsttötung oft misslinge und schreckliche Folgen für die Betroffenen habe könne. Daher sei die ärztliche Hilfe wichtig. PD Dr. Michael A. Überall, Präsident der Deutschen Schmerzliga e.V. (DSL), stellte die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der Patientenorganisation vor. Zwei Drittel der Teilnehmer sehen ihren eigenen Arzt nicht als Ansprechpartner für den assistierten Suizid. Für diese Patient:innen müsse es professionelle Alternativen geben. Dr. Dietmar Weixler, Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG), betonte: „Wir brauchen Maßnahmen, die gegen Einsamkeit und existenzielle Verzweiflung wirken und die eine wohnortnahe Begleitung sowie Therapien ermöglichen,“ sagte Weixler.

Österreichische Gesetzeslage zum ärztlich assistierten Suizid in Deutschland?

Dr. Christina Grebe, Vizepräsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich, forderte einen gesellschaftspolitischen Diskurs zum Freitod. „Wir haben hier ein gesellschaftspolitisches Thema, das nicht in einen gesetzlichen Rahmen gepresst werden sollte“, so Grebe. Die aktuelle Gesetzeslage in Österreich sei für Suizidwillige nicht umsetzbar. Diese sieht vor, dass dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Erwachsene Sterbehilfe in Anspruch nehmen können, wenn sie von zwei Ärzten aufgeklärt wurden. Einer der Ärzte benötigt eine palliativmedizinische Qualifikation. Nach zwölf Wochen, bei Patienten im Endstadium einer Erkrankung nach zwei Wochen, darf der Suizid dann geschehen. Das für den Suizid notwendige Präparat ist in Apotheken erhältlich.

Quelle: DGS


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