Freitag, 19. April 2024
Navigation öffnen
Gesundheitspolitik

Krebsmedikamente gepanscht – Urteil gegen Apotheker rechtskräftig

In einem Skandal um jahrelang gepanschte Medikamente hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus dem Ruhrgebiet bestätigt. Der BGH in Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apotheker aus Bottrop ist damit rechtskräftig. Wegen Tausender unterdosierter Krebsmedikamente zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem Gericht zufolge streckte er lebenswichtige Medizin seiner Patienten aus Habgier.

Sie können folgenden Inhalt einem Kollegen empfehlen:

"Krebsmedikamente gepanscht – Urteil gegen Apotheker rechtskräftig"

Bitte tragen Sie auch die Absenderdaten vollständig ein, damit Sie der Empfänger erkennen kann.

Die mit (*) gekennzeichneten Angaben müssen eingetragen werden!

Die Verwendung Ihrer Daten für den Newsletter können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der MedtriX GmbH - Geschäftsbereich rs media widersprechen ohne dass Kosten entstehen. Nutzen Sie hierfür etwaige Abmeldelinks im Newsletter oder schreiben Sie eine E-Mail an: rgb-info[at]medtrix.group.