Er bezeichnete es als unerlässlich, die an dieser Stelle gestörte Balance zwischen dem stationären und dem vertragsärztlichen Bereich ins Gleichgewicht zu bringen. „Nachdem sich die Tarifparteien im Januar 2021 auf einen Tarifvertrag geeinigt haben und damit ein Zeichen der Wertschätzung der Leistungen der MFA in der ambulanten Versorgung gesetzt werden konnte, ist es nun zwingend notwendig, eine zeitnahe Gegenfinanzierung dieser Tarifsteigerungen sicherzustellen“, sagte Reinhardt. Es reiche eben nicht, die deutlich gestiegenen Personalkosten in die Verhandlungen für den Orientierungspunktwert einzubringen, wenn diese dort am Ende regelmäßig nicht angemessen berücksichtigt würden. In den Verhandlungen für den Orientierungswert 2022 seien die deutlichen Kostensteigerungen durch den Tarifabschluss nicht einmal herangezogen worden.
„Hier muss der Gesetzgeber ansetzen und festlegen, dass auch im ambulanten Bereich Kostensteigerungen für das medizinische Fachpersonal – analog den Kliniken – zwingend zu berücksichtigen und deren Gegenfinanzierung sicherzustellen sind. Nur so kann einem Fachkräftemangel im niedergelassenen Bereich entgegengewirkt und medizinisches Fachpersonal gehalten werden.
Reinhardt abschließend: „Grundsätzlich muss jede gesetzliche Regelung noch gründlicher auf mögliche Auswirkungen hin geprüft werden. Denn: Die nach wie vor getrennt regulierten Sektoren im Gesundheitswesen sind – jenseits strukturpolitischer Betrachtungen und Regelungen – in der Praxis enger miteinander verbunden, als die Politik das wahrhaben möchte“.
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