Dienstag, 10. Dezember 2024
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Gesundheitspolitik

Freie Arztwahl gilt auch im Pflegeheim

Grundsätzlich dürfen sich Senioren im Heim weiter von ihrem Hausarzt behandeln lassen. Denn sie haben ein Recht auf freie Arztwahl. Dieser Anspruch bestehe auch dann, wenn das Heim mit einem anderen Arzt zusammenarbeitet, der zur Visite kommt. Darauf weist Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung der Heimbewohner (BIVA) hin. Schwieriger sieht es bei Fachärzten wie Zahnarzt, Neurologe oder Augenarzt aus. Viele behandelten keine Heimbewohner, da ihnen das Equipment für auswärtige Behandlungen fehle.

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