Sätze der Kindergrundsicherung sollen vor Armut schützen
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Armutsgrenzen. Die aktuellen Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2021.
Berücksichtigt man die aktuelle Preisentwicklung auf das Jahr 2023, liegen die Leistungen nach Berechnungen des DGB für eine Alleinerziehende mit einem 14-jährigen Kind sogar 415 Euro unter der Armutsgrenze. Das sei „ein nicht akzeptabler Skandal der auf dem Rücken armer Kinder stattfindet“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Denn die alten Sätze schützen weder vor Armut, noch machen sie soziale Teilhabe möglich.“
Kindergrundsicherung soll künftig Leistungen bündeln
Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 diverse Leistungen bündeln: vom Kindergeld über den Kinderzuschlag bis hin zur finanziellen Unterstützung für Klassenfahrten und Freizeit. In der Ampel-Koalition waren die Meinungen über die Reform zuletzt auseinandergegangen.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
1.000 Gesundheitskioske in sozial benachteiligten Regionen geplant
Erschienen am 01.09.2022 • Künftig sollen Gesundheitskioske Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern.
Erschienen am 01.09.2022 • Künftig sollen Gesundheitskioske Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf den Zugang zur medizinischen...
© VadimGuzhva – stock.adobe.com