Samstag, 27. April 2024
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Gesundheitspolitik

Bund und Länder vereinbaren nächste Schritte zur Krankenhausreform

Bund und Länder vereinbaren nächste Schritte zur Krankenhausreform
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Im schwierigen Ringen um eine Krankenhausreform haben sich Bund und Länder auf nächste Schritte verständigt. Bis Ende kommender Woche soll zunächst ein weiterer Arbeitsentwurf vorgelegt werden, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach gemeinsamen Beratungen am Donnerstag in Berlin sagte. Darin sollten auch „zentrale Kritikpunkte“ aufgegriffen werden. In der zweiten Januarwoche sollen sich Bund und Länder erneut dazu abstimmen, um dann einen Referentenentwurf für das geplante Gesetz anzugehen. Auch von Länderseite wurde das weitere gemeinsame Vorgehen bekräftigt.

Finanzielle Notlage vieler Kliniken macht Reform notwendig

Lauterbach sagte, die Reform sei auch angesichts der finanziellen Notlage vieler Kliniken unbedingt notwendig. „Und es ist ein Konsens, dass diese Reform dringend und schnell kommen muss.“ Es sei eine schwierige Diskussion. Ergebnis der Bund-Länder-Runde sei aber: „Die Revolution geht weiter“, sagte der Minister zu den Gesetzesplänen.

Die Reform zielt darauf, das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um sie von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60% der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen auch einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Im Sommer hatten sich Bund und Länder mehrheitlich auf Grundzüge einer Reform verständigt. Seit mehreren Wochen laufen bereits Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf.
 
 

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Weitere Treffen von Bund und Ländern geplant

Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, sagte, nach den Eckpunkten sei man operativ ins Stocken geraten. Zu Länder-Kritik habe Lauterbach bei dem Treffen aber erkennen lassen, dass er bei einigen Punkten die Position der Länder sehe. Es sei ein Erfolg, dass man nun nicht mit einem Dissens auseinandergegangen sei. Man habe sich verständigt, weiter „in dieser Verantwortungsgemeinschaft“ zu arbeiten. Es sei ein harter Prozess. „Aber wir weichen nicht aus“, sagte Lucha. Ziel sei, tragfähige und auch flexible Lösungen je nach regionalen Bedarfen umzusetzen.

Lauterbach berichtete, dass unter anderem über die Auswirkungen der Reform auf die Länder und Entbürokratisierung gesprochen worden sei – und auch über Ausnahmen, wenn bestimmte Qualitätserfordernisse nicht sofort erreicht werden könnten. Insgesamt ziele die Reform auf eine stärkere Spezialisierung. Krankenhäuser bekämen die Möglichkeit, „wieder zu atmen, dass der ökonomische Druck weg ist“. Für Kliniken bedeute es auch „eine Art Existenzgarantie“, besonders auf dem Land.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kritisierte, dass wesentliche Forderungen der Länder nicht diskutiert worden seien. Nötig sei eine Auswirkungsanalyse. Sie begrüßte, dass die Länder noch in einer Klausur beraten wollen. Für die Ampel-Koalitionsfraktionen im Bundestag, die an den Beratungen ebenfalls beteiligt sind, sprach SPD-Fachpolitikerin Heike Baehrens von einem „unumkehrbaren Prozess“, der nun aber auch zeitnah zum Gelingen gebracht werden solle.

Inkrafttreten des Gesetzes verzögert sich

Lauterbach hatte bereits deutlich gemacht, dass sich das zunächst zum 1. Januar 2024 angepeilte Inkrafttreten des Gesetzes verzögern wird. Für 2025 und 2026 angestrebte Umsetzungsschritte stünden aus jetziger Sicht aber nicht in Frage. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, das „Fingerhakeln“ gehe weiter. Dabei sei es notwendig, sich noch vor Weihnachten zu verständigen, welche 250 Kliniken im ländlichen Raum unverzichtbar sind. „Dafür sind unverzüglich finanzielle Mittel bereitzustellen“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Sonst sind die Häuser weg, die später gerettet werden sollen.“

Quelle: dpa


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