Donnerstag, 2. Mai 2024
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Gesundheitspolitik

Pflegereform kommt – mit Entlastungen und höheren Beiträgen

Pflegereform kommt – mit Entlastungen und höheren Beiträgen
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Die Pflege wird für Millionen Menschen immer teurer. Nach viel Streit ist eine Reform beschlossene Sache, die gegensteuern soll – auch wenn viele mehr fordern. Greifen soll das Gesetz schon in zwei Wochen.

Erhöhung der Pflegebeiträge ab 1. Juli

Angesichts deutlich steigender Kosten für die Pflege kommen zum 1. Juli höhere Beiträge – und im nächsten Jahr dann auch Entlastungen für Pflegebedürftige zu Hause und im Heim. Das sieht eine Reform der Ampel-Koalition vor, die der Bundesrat am Freitag gebilligt hat. Das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll die Pflegeversicherung vorerst bis 2025 finanziell absichern. Der Pflegebeitrag soll dafür um 0,35 Prozentpunkte erhöht werden, für Kinderlose noch etwas mehr. Familien mit mehreren jüngeren Kindern sollen aber entlastet werden.

Forderung nach weiteren Reformschritten

Der Bundesrat kritisierte zugleich, dass die vorgesehenen Maßnahmen noch nicht ausreichend seien, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. Er forderte die Bundesregierung in einer Entschließung auf, „unverzüglich weitere Reformschritte einzuleiten“. Die jetzige Reform soll 6,6 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich für die Pflege mobilisieren. „Das ist nicht nichts“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD). Sie kündigte zugleich an, dass Gesetz sei nun „nicht das letzte Wort“.

Lauterbach betonte: „Wir entlasten kinderreiche Familien, wir helfen pflegenden Angehörigen, und wir sorgen dafür, dass die Heimkosten nicht unkontrolliert steigen.“ Sozialverbände und Krankenkassen hatten die Pläne als unzureichend kritisiert.

Die Pflegereform im Überblick

Pflege zu Hause: Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um 5% steigen, genauso wie die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Sie können es frei nutzen, etwa für Betreuung. Je nach Pflegegrad sind es derzeit zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Zu Hause gepflegt werden rund vier Millionen Menschen.

Pflege im Heim: Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner sollen zum 1. Januar 2024 erhöht werden. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5% drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25%, im dritten um 50 statt 45%  und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70%. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
 
 

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Beiträge I: Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05% des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4%. Zum 1. Juli soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4% steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4% . Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525% auf 1,7% herauf.

Beiträge II: Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden – und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern müsste damit – bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525% – weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45% betragen, bei drei Kindern 1,2%, bei vier Kindern 0,95% und bei fünf und mehr Kindern 0,7%. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt „sein“ Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

Jahresbudget: Als Entlastung für die Pflege zu Hause soll ein neues Budget Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bündeln – also, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige es nicht machen können. Ab 1. Juli 2025 sollen bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel verwendbar sein, und das ohne einen bisherigen Vorlauf von sechs Monaten bei erstmaliger Inanspruchnahme. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder bis zum Alter von 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Budget bereits ab 1. Januar 2024 mit 3.386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 dann auch auf bis zu 3.539 Euro anwachsen.

Dynamisierung: Vorgesehen sind auch zwei Stufen, um alle Geld- und Sachleistungen weiter zu erhöhen. Zum 1. Januar 2025 soll nun ein Plus von 4,5% statt zunächst gedachter 5% kommen – im Gegenzug zum noch aufgenommenen Budget. Zum 1. Januar 2028 sollen die Leistungen angelehnt an die Inflationsrate der drei Vorjahre steigen.
 
 

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Quelle: dpa


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