Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sei infolge von Kostensteigerungen insbesondere für Gas, Strom und weitere Sachkosten angespannt, heißt es im Entwurf. Die Bundesregierung habe die Lage durch zahlreiche begleitende Maßnahmen stabilisieren können. Dennoch seien die Krankenhäuser weiter auf eine schnelle Refinanzierung durch die Kostenträger angewiesen. Die Verordnung kann das Ministerium ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft setzen.
Quelle: dpa
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"Sonderregelung für Liquidität der Kliniken soll verlängert werden"
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