Gesundheitspolitik
Krankschreibungen per Telefon noch bis Ende März 2023 möglich
Angesichts der Corona-Krise und der Grippesaison bleiben Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden noch bis ins Frühjahr auch telefonisch möglich – ohne extra Besuch in der Praxis. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss, eine bis Monatsende laufende Sonderregelung bis 31. März 2023 zu verlängern. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen sind so weiter für bis zu 7 Tage nach telefonischer Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten zu haben und können für bis zu 7 weitere Kalendertage verlängert werden. Die Debatte um Lockerungen von Corona-Schutzvorgaben geht weiter.
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