Krankenkassen | Beiträge ab Seite 15
Lipödem – die verkannte leidvolle Krankheit
Bonusprogramm der Krankenkasse lohnt sich nicht immer
Für jeden Arztbesuch ein Punkt - und am Jahresende eine dicke Prämie. Das versprechen die Bonusprogramme von Krankenkassen. Die Teilnahme lohnt sich aber längst nicht immer, warnen Verbraucherschützer. Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Mitgliedern Bonusprogramme anzubieten. Die Teilnahme lohnt sich für Versicherte aber längst nicht immer. Bevor man sich die Mühe macht, für Arztbesuche und andere Aktivitäten Punkte zu sammeln, sollten Interessierte die Regeln deshalb genau studieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Dabei fällt dann unter anderem auf, das es sich bei versprochenen Prämien von bis zu 300 Euro oft um Maximalbeträge handelt.
Gesetzliche Krankenkassen verfügen über 15 Milliarden Finanzreserven
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Die Reserven stiegen damit auf 14,9 Milliarden Euro zum Stichtag Ende März, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Demnach verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Ergebnis. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte dazu: "Mit 15 Milliarden Finanz-Reserven stehen die gesetzlichen Krankenkassen auch im Jahr 2016 auf einer sehr soliden Grundlage."
Bewohner von Senioreneinrichtung haben Anspruch auf Kassenleistungen
Wer in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebt, hat gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf zusätzliche Leistungen. So muss die Kasse unter Umständen auch die Kosten für einen WC-Aufsatz übernehmen, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 16 KR 791/14 B) hervorgeht, auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Die Voraussetzung: Durch diesen Aufsatz werden krankheitsbedingte Defizite ausgeglichen.
Kassen: Individuelle Gesundheitsleistungen größtenteils nutzlos
Ein Großteil der von Ärzten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) hat für die Patienten keinen messbaren Nutzen und ist zum Teil sogar schädlich. Zu diesem Ergebnis kommt der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) drei Jahre nach dem Start des sogenannten IGeL-Monitors. Die Mehrheit der 37 auf der Webseite bewerteten Leistungen schneide nicht gut ab - und einige sogar richtig schlecht, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick am Donnerstag in Berlin. Die Leistungen, die Patienten aus eigener Tasche zahlen, seien "in der Regel medizinisch nicht notwendig".
1A Verbraucherportal: „15 wichtige Neuerungen im Gesundheitswesen 2015“
Das Gesundheitswesen ist auch zum Jahreswechsel 2014/2015 zahlreichen Veränderungen und Reformen unterworfen. Millionen Versicherte müssen sich auf Neuerungen einstellen. Das 1A Verbraucherportal hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt und verrät, wie sich Verbraucher verhalten sollten.
Bis 31. Dezember schuldenfrei zurück in die Krankenkasse
Menschen ohne Krankenversicherung, die Schulden bei einer Krankenkasse haben, können diese erlassen bekommen. Sie müssen sich dazu bis zum 31. Dezember erneut bei der Krankenkasse anmelden, bei der sie zuletzt versichert waren. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) hin.
Nicht von Kasse abwimmeln lassen - Aufnahme schriftlich beantragen
Eine gesetzliche Krankenkasse darf sich nicht weigern, ein neues Mitglied aufzunehmen. Wollen gesetzlich Versicherter die Kasse wechseln, beantragen sie die Aufnahme in die neue Kasse am besten schriftlich. "Lassen Sie sich auf keine Diskussion ein", rät Stefan Palmowski von der Beratungsstelle Dortmund der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UDP). Das gelte insbesondere, wenn die neue Kasse bei einem ersten telefonischen Kontakt vor Aufnahme Gesundheitsfragen stelle oder die Aufnahme verzögern wolle.
Krankenkassen benachteiligen Alte und Kranke
Alte und kranke Menschen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder diskriminiert. Das geht aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes hervor, den die Aufsichtsbehörde im Internet veröffentlicht hat. Danach benachteiligen die Kassen Versicherte mit hohem Kostenrisiko oft schon bei der Anwerbung. Daneben habe es aber auch Versuche gegeben, Ältere oder Kranke aus der Kasse herauszudrängen, heißt es in dem Bericht, aus dem zuerst die "Frankfurter Rundschau" (Mittwoch) zitiert hatte.
vfa zur Ausschreibung der Krankenkassen für Grippeimpfstoffe: Grippeimpfstoffe: „Kassen sparen auf Kosten ihrer Mitglieder“
In 11 von 18 Kassen-Regionen Deutschlands haben die gesetzlichen Krankenkassen die Impfstoff-Versorgung ihrer Mitglieder für Grippeschutzimpfungen ausgeschrieben und meist auch schon mit einem Exklusivvertrag mit einem Hersteller abgeschlossen. Das bedeutet: Viele Bürger werden auch im nächsten Herbst wieder keine andere Grippeimpfung erhalten können als die, für die sich ihre Krankenkasse Rabatte gesichert hat. Sollten Lieferengpässe auftreten - wie schon 2012 -, könnten andere Anbieter nicht kurzfristig einspringen - weil die Verträge dies nicht zulassen und weil sie ihre Lieferkapazitäten für Deutschland auch nicht darauf einrichten konnten (saisonale Grippeimpfstoffe lassen sich nicht auf Vorrat produzieren).