Praxismanagement
DiGA-Verordnungen: Ärzteschaft in ihrer Therapiehoheit bestärkt
Immer wieder hatten sich in den vergangenen Monaten Krankenkassen an ihre Versicherten gewendet und ärztliche DiGA-Verordnungen entweder abgelehnt oder von Ärzt:innen Begründungen für die Verordnung verlangt. “Die Bereitstellung von DiGA-Freischaltcodes für Patient:innen wurde durch einzelne Krankenkassen unnötig verzögert oder gar verwehrt”, berichtet Dr. Philip Heimann, Gründer und Geschäftsführer von Vivira Health Lab. Nun hat sich das Bundesamt für Soziale Sicherung in einem Schreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen klar über die Gesetzeslage geäußert: Für DiGA mit ärztlicher Verordnung gilt die Therapiehoheit der Ärzt:innen und der Versorgungsanspruch der Patient:innen. DiGA mit ärztlicher Verordnung unterliegen keinem Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen. Entsprechend dürfen sich die Krankenkassen der unverzüglichen Bereitstellung von DiGA-Freischaltcodes auch nicht verwehren. “Dies ist ein wichtiges Signal für DiGA-verordnende Ärzt:innen und Patient:innen mit DiGA-Rezept in Deutschland”, so Dr. Philip Heimann.
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