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Gesundheitspolitik

ABDA: Zweifelhafte Internetportale werben bereits mit „Abnehmpille“

Noch im Laufe des dritten Quartals 2026 soll eine Tablette mit dem Wirkstoff Semaglutid zur Gewichtsreduktion in Deutschland auf den Markt kommen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnte kürzlich in einer Pressemitteilung vor dubiosen Online-Angeboten rund um die bevorstehende Markteinführung. Laut ABDA werben zweifelhafte Internetportale bereits mit der Verordnung und Vorbestellung der Tablette.

ABDA-Präsident warnt vor Online-Kauf

„Wer den Eindruck erweckt, solche Therapien ließen sich per Mausklick organisieren, verkennt die Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten", sagt ABDA-Präsident Thomas Preis in der Pressemitteilung, „Die neuen ‚Abnehmpillen‘ bieten auf den ersten Blick eine einfachere Anwendung als das wöchentliche Spritzen mit einem Pen. Tabletten müssen hingegen täglich unter besonderen Bedingungen eingenommen werden: Vor der Einnahme darf man mindestens acht Stunden nicht gegessen haben. Danach sind für 30 Minuten Essen, Getränke und andere Arzneimittel zu vermeiden. Schon kleine Anwendungsfehler können die Wirksamkeit der Therapie beeinträchtigen und die Nebenwirkungen erhöhen.“

Eine persönliche qualifizierte Beratung und pharmazeutische Kontrolle seien unerlässlich. Gerade bei GLP-1-Rezeptoragonisten trage die zusätzliche Kontrolle durch Apotheker:innen entscheidend zu einer sicheren und erfolgreichen Behandlung bei. „Arzneimitteltherapiesicherheit entsteht nicht durch Klicks im Internet, sondern durch persönliche Beratung und pharmazeutische Kontrolle. Arzneimittel gegen Adipositas sind keine Lifestyle-Produkte, sondern hochwirksame Medikamente mit Risiken und Nebenwirkungen", so ABDA-Präsident Preis.

Auch bei Abnehmspritze fragwürdige Online-Plattformen

Bereits bei der Abnehmspritze zeigte sich eine mangelnde Kontrolle von Online-Plattformen. So konnten vergangenes Jahr etwa Reporterinnen des team.recherche des SWR Ozempic und Mounjaro im Internet bestellen, nachdem sie einen Fragebogen ausgefüllt hatten – ohne mit Ärzt:innen gesprochen zu haben. Laut Recherche wurden die Rezepte dabei jeweils von einem Arzt oder einer Ärztin im Ausland ausgestellt.

Auch das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz testete vom 2. bis 11. März 2026 sechs telemedizinische Plattformen, bei denen die Verschreibung der Abnehmspritze über einen Fragebogen möglich war. Dafür legten sie fiktive Profile an und gaben einen BMI von 32,4 an. Das Ergebnis: Bei fünf der sechs Plattformen konnte das Rezept oder das Medikament selbst bestellt werden. „Das ärztliche Berufsrecht erlaubt Fernbehandlungen nur, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist“, sagt Projektleiterin Gesa Schölgens in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW, „Die ausschließliche Rezeptvergabe der Abnehmspritze über leicht manipulierbare Online-Fragebögen ohne echten Arztkontakt widerspricht aus unserer Sicht klar diesen Anforderungen. Wir sehen darin eine Verletzung grundlegender ärztlicher Sorgfaltspflichten.“

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Quelle:

ABDA, Pressemitteilung Novo Nordisk, Tagesschau, Verbraucherzentrale, Verbraucherzentrale NRW

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